Die EU muss eine klimabezogene Sorgfaltspflicht in die geplante Nachhaltigkeitsrichtlinie aufnehmen und Unternehmen für die Auswirkungen ihrer Geschäfte auf das Klima haftbar machen

Einige Unternehmen in der EU leisten zwar bereits aktive Beiträge zum Klimaschutz bei, die meisten europäischen Unternehmen tragen durch die fortgesetzte Abholzung von Wäldern, Bergbau, Umweltverschmutzung und Zerstörung wichtiger Ökosysteme nach wie vor stark zum Klimawandel bei und werden bisher weder für den ökologische Kollaps noch die Menschenrechtsverletzungen in ihren globalen Wertschöpfungsketten zur Verantwortung gezogen.

Nur 16 % der Unternehmen innerhalb der EU haben sich Emissionsreduktionsziele gesetzt, die auf das 1,5ºC-Ziel des Pariser Abkommens ausgerichtet sind[1], und die meisten Verpflichtungen zur Reduktion zielen auf Jahrzehnte entfernte Zieltermine ab. Viele Unternehmen, die sich Ziele zur Verringerung der Treibhausgasemissionen gesetzt haben, lassen dabei die Emissionen in ihren globalen Lieferketten außen vor[2] aund handeln stattdessen nach dem Prinzip „kompensieren statt reduzieren“ (Emissionsgutschriften)[3], was die Erstellung einer umfassende Klimabilanz für solche Unternehmen unmöglich macht[4]. In einem kürzlich erschienenen UN-Bericht wird daher empfohlen, dass „nichtstaatliche Akteure bei Netto-Null-Projekten von freiwilligen Initiativen zu gesetzlich vorgeschriebenen Verpflichtungen übergehen“ müsen”[5]. Greenwashing wirksam zu bekämpfen.

Unternehmen werden zunehmendt[6] for their lack of climate action as it is clear that existing voluntary intentions to curb emissions and mitigate global warming are insufficient.

wegen unterlassenen Klimaschutzmaßnahmen vor Gericht gebracht, da die bestehenden freiwilligen Handlungen zur Verringerung von Emissionen und Eindämmung der globalen Erwärmung eindeutig unzureichend sind.

Wir fordern die EU auf, ehrgeizige und wirksame Klimaauflagen in die geplante Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit[7] (CSDDD). aufzunehmen. Ein klimabezogene Sorgfaltspflicht würde die Unternehmen dazu verpflichten, Klimarisiken in ihren globalen Wertschöpfungsketten zu identifizieren, zu bewerten, abzumildern und zu vermeiden. Sie würde auch rechtsverbindliche Verpflichtungen zur Erstellung glaubwürdiger Übergangspläne mit durchsetzbaren Zielen für die Reduzierung von Treibhausgasemissionen beinhalten. Der bisherige Vorschlag für die Nachhaltigkeitsrichtlinie enthält nur schwache Anforderungen für Unternehmen zur Erstellung eines Übergangsplans und enthält derzeit keine Verpflichtung wie z.B. eine klimabezogene Sorgfaltspflicht, so dass Unternehmen wie gewohnt weitermachen können[8].

Wir haben keine Zeit, auf freiwillige Unternehmensinitiativen zu warten. In einem neuen Bericht der HLEG wird hervorgehoben, dass von den nichtstaatlichen Akteuren dringend erwartet werden muss, dass sie sich vorrangig um eine echte Reduzierung der Emissionen in ihren Wertschöpfungsketten bemühen.

Daher kann eine klimabezogene Sorgfaltspflicht ein wichtiges Instrument für die EU sein, um die Ziele des Pariser Abkommens zu erfüllen.

Eine klimabezogene Sorgfaltspflicht würde auch zu besseren und nachhaltigeren Investitionsentscheidungen beitragen, da die Investoren auf diese Weise den Wert der potenziellen Investition effektiv bewerten und klimabezogene Risiken erkennen und beschränken könnten, um sicherzustellen, dass ihr Vermögen an materiellem Wert und Nachhaltigkeit gewinn[9].

70 % der Unternehmen, die an der öffentlichen Konsultation im Rahmen der Studie der Europäischen Kommission zu Sorgfaltspflichten teilgenommen haben, äußerten den dringenden Bedarf an einem harmonisierten EU-Rechtsrahmen für die Sorgfaltspflichten in Bezug auf Menschenrechte und Umweltauswirkungen[10].

Daher fordern wir die EU auf, die klimabezogene Sorgfaltspflicht in die geplante Nachhaltigkeitsrichtlinie (CSDDD) aufzunehmen und dabi die folgenden Punkte zu berücksichtigen:

  1. Unternehmen müssen einen Plan zur Anpassung an das Pariser Abkommen entwickeln und umsetzen, der kurz- und mittelfristige Reduktionsziele enthält, alle Scope-1-, -2- und -3-Emissionen abdeckt und sich nicht auf Emissionsgutschriften oder andere Kompensationen verlässt.
  2. Unternehmen müssen verpflichtet werden, die Risiken schädlicher Klimaauswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt zu ermitteln und zu bewerten, und zwar sowohl durch die Stärkung der Resilienz der betroffenen Gemeinschaften und Ökosysteme als auch durch die Ergreifung geeigneter Maßnahmen zur Vermeidung solcher Auswirkungen.
  3. Die EU muss die Pläne der Unternehmen zur Dekarbonisierung ihrer Geschäftstätigkeiten überwachen und Unternehmen sanktionieren, die gegen Auflagen verstoßen.
  4. Die Öffentlichkeit und die Menschen, die von Auswirkungen von Unternehmensaktivitäten auf Klima oder Menschenrechte betroffen sind, müssen die Möglichkeit haben, Unternehmen wegen Greenwashing und Nichterfüllung ihrer Emissionsreduktionsziele haftbar zu machen.

Unterzeichner:

  • Antoine Bailleux, Professor of Law at the University Saint-Louis, Brussels.
  • Arié Alimi, Lawyer.
  • Birgit Mahnkopf, Professor emeritus at the Berlin Institute of Political Economy and the Berlin School of Economics and Law
  • Christel Cournil, Professor of Law, Science Po Toulouse
  • Christophe Bonneuil, Historian, Director of Research at the CNRS
  • Claire Burlin, Lawyer.
  • Clément Capdebos, Lawyer.
  • Doug Kysar, Professor of Human Rights, Yale University.
  • Emmanuel Daoud, Lawyer.
  • Gaël Giraud, Economist, Director of Research at the CNRS, Honorary President of the Institute
  • Rousseau and Director of the Environmental Justice Program at Georgetown University.
  • Hugues Dumont, Professor of Law at the Université Saint-Louis, Brussels.
  • Janez Potočnik, former European Commissioner for the Environment
  • Jean-Pascal Van Ypersele, Climatologist, Professor of Environmental Sciences at the Catholic University of Leuven and former Vice-President of the IPCC.
  • Joanna Setzer, Director of the Climate and Environment Program at the LSE Grantham Institute.
  • Johann Zaller, Deputy Director of the Institute of Zoology at the University of Natural Resources and Life Sciences, Vienna.
  • Julia Steinberger, Professor of Societal Challenges of Climate Change at the University of Lausanne.
  • Laurence Tubiana, Director of the European Climate Foundation, Ambassador for
  • Climate Negotiations at COP21
  • Markus Wissen, Professeur à la Berlin School of Economics and Law
  • Olivier de Schutter, former UN Special Rapporteur on Human Rights.
  • Paul de Grauwe, Economist attached to the London School of Economics
  • Reinhard Steurer, Associate Professor at the Institute for Forest, Environment and Natural Resource Policy, BOKU, Vienna
  • Riccardo Mastini, Doctor in Ecological Economics at the Autonomous University of Barcelona.
  • Sandrine Dixon-Decleve, Co-President of the Club of Rome
  • Sybille Bauriedl, Professor of Integrated Geography at the European University of Flensburg.
  • Thom Wetzer, Associate Professor of Law and Finance, Oxford University.
  • Timothée Parrique, Author, Doctor in Ecological Economics.
  • Tyler Giannini, Professor of Law at Harvard School of Law.
  • Ulrich Brand, Director of the Department of Political Science at the University of Vienna.
  • Valérie Masson-Delmotte, Paleoclimatologist, Director of Research at the CEA and Co-Chair of IPCC Group 1.

 

 

[1] https://www.energymonitor.ai/policy/net-zero-policy/85-rise-in-european-companies-with-science-based-climate-targets

[2] https://www.climateimpact.com/news-insights/news/climate-impact-partners-releases-fourth-annual-report-climate-commitments-fortune-global-500/

[3] Carbon offset credits, that meet high standards of environmental and social integrity, can support beyond value chain mitigation efforts and provide crucial financial assistance for transitioning developing country economies to low-carbon sources of energy. Though, they should not be considered as the emissions reductions required for the net-zero emissions strategy.

[4] https://www.clientearth.org/latest/latest-updates/stories/the-legal-risk-of-advertising-carbon-offsets/

[5] https://www.un.org/sites/un2.un.org/files/high-level_expert_group_n7b.pdf

[6] https://www.ciel.org/rise-in-forward-looking-corporate-climate-cases/

[7] https://ec.europa.eu/info/publications/proposal-directive-corporate-sustainable-due-diligence-and-annex_en

[8] https://www.clientearth.org/media/qgcfpgvt/factsheet-environment-climate-csddd-june-2022-final.pdf

[9] https://manifestclimate.com/blog/climate-related-due-diligence/

[10] https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/qanda_22_1146